Regalprüfung Pflichten 2024: Was Lagerbetreiber wissen müssen
Als Lagerbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Regalanlagen regelmäßig zu prüfen. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie diese erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze:
- →Regalprüfung ist gesetzliche Pflicht nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- →Mindestens 1x jährlich durch befähigte Person prüfen lassen
- →Wöchentliche Sichtprüfung durch Lagermitarbeiter vorgeschrieben
- →Prüfungen müssen dokumentiert und 5 Jahre archiviert werden
- →Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000€ und persönliche Haftung
Gesetzliche Grundlagen der Regalprüfung
Die Pflicht zur Regalprüfung ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften und Normen:
1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV §14 verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln in regelmäßigen Abständen. Regalanlagen gelten als "überwachungsbedürftige Anlagen".
Kernaussage: "Arbeitsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen."
2. DGUV Regel 108-007
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung konkretisiert in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" die Anforderungen an Regalprüfungen.
Wichtig: Beschreibt detailliert, wer, wann und wie Regalanlagen zu prüfen sind.
3. DIN EN 15635
Die europäische Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl" definiert die konkreten Prüfkriterien und das Ampelsystem zur Schadensbeurteilung. Sie ist der technische Standard für Regalprüfungen.
Ihre 5 Hauptpflichten als Lagerbetreiber
1. Jährliche Expertenprüfung durch befähigte Person
Häufigkeit: Mindestens 1x pro Jahr
Durchführung: Nur durch nachweislich befähigte Person (nicht einfacher Mitarbeiter)
Umfang: Vollständige Prüfung aller 17 Prüfpunkte nach DIN EN 15635, inkl. Beurteilung nach Ampelsystem (grün/gelb/rot)
2. Wöchentliche Sichtprüfung
Häufigkeit: Mindestens 1x pro Woche
Durchführung: Kann durch geschulte Lagermitarbeiter erfolgen
Umfang: Visuelle Kontrolle auf offensichtliche Schäden (Verformungen, Risse, fehlende Teile)
3. Prüfung vor Inbetriebnahme
Zeitpunkt: Vor erstmaliger Nutzung neuer oder umgebauter Regalanlagen
Wichtig: Auch bei Änderungen der Nutzungsart oder Tragfähigkeit ist eine erneute Prüfung erforderlich.
4. Dokumentationspflicht
Anforderung: Jede Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden
Aufbewahrung: Mindestens 5 Jahre (bis zur nächsten 2. Prüfung nach Außerbetriebnahme)
Inhalt: Datum, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen
5. Kennzeichnungspflicht
Anforderung: Regalanlagen müssen mit Prüfplaketten gekennzeichnet werden
Inhalt: Datum der letzten Prüfung, Name des Prüfers, Datum der nächsten Prüfung
Wer ist verantwortlich?
Persönliche Haftung des Betreibers
Als Lagerbetreiber oder Geschäftsführer tragen Sie die persönliche Verantwortung für die Sicherheit der Regalanlagen. Diese können Sie nicht vollständig delegieren.
Wichtig: Auch wenn Sie die Prüfung an einen externen Dienstleister vergeben, bleiben Sie als Betreiber in der Organisationspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Prüfungen durchgeführt und dokumentiert werden.
Organisationspflichten
- →Befähigte Person benennen oder beauftragen
- →Prüfintervalle festlegen und überwachen
- →Dokumentation sicherstellen und archivieren
- →Bei Mängeln sofort Maßnahmen einleiten
Verkehrssicherungspflichten
- →Regale müssen jederzeit sicher benutzbar sein
- →Beschädigte Regale sofort sperren/kennzeichnen
- →Mitarbeiter über Gefahren unterweisen
- →Reparaturen fachgerecht durchführen lassen
Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Bußgelder und Strafen
- ⚠Ordnungswidrigkeiten: Bis zu 25.000€ bei Verstößen gegen BetrSichV
- ⚠Betriebsstilllegung: Bei gravierenden Sicherheitsmängeln kann die Gewerbeaufsicht den Betrieb untersagen
- ⚠Strafrecht: Bei Unfällen mit Personenschaden drohen strafrechtliche Konsequenzen (Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
Zivilrechtliche Haftung
- €Schadensersatz: Bei Unfällen müssen Sie für Personen- und Sachschäden aufkommen
- €Versicherungsschutz: Ohne ordnungsgemäße Prüfung kann Ihre Betriebshaftpflicht die Zahlung verweigern
- €Produktionsausfall: Stillstandskosten bei Betriebsunterbrechungen
Reputationsschäden
- →Negative Berichterstattung bei schweren Unfällen
- →Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern
- →Schwierigkeiten bei Zertifizierungen (ISO, etc.)
So erfüllen Sie Ihre Pflichten effizient
Checkliste: Pflichten erfüllen
- ☑Befähigte Person bestellen: Intern qualifizieren lassen oder externen Sachverständigen beauftragen
- ☑Prüfplan erstellen: Alle Regalanlagen erfassen und Prüftermine festlegen
- ☑Mitarbeiter schulen: Lagerpersonal für wöchentliche Sichtkontrollen unterweisen
- ☑Dokumentation organisieren: System für lückenlose Protokollierung einrichten
- ☑Erinnerungen einrichten: Automatische Benachrichtigungen für fällige Prüfungen nutzen
- ☑Mängelprozess definieren: Klare Verantwortlichkeiten bei festgestellten Schäden
RegalScan: Alle Pflichten automatisch erfüllt
Mit RegalScan erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten automatisch – von der jährlichen Prüfung bis zur 5-Jahres-Archivierung.
- ✓Digitale Prüfprotokolle nach DIN EN 15635 mit Foto-Dokumentation
- ✓Automatische Erinnerungen für fällige Prüfungen (nie wieder Termine vergessen)
- ✓Rechtssicheres Archiv mit 5-Jahres-Aufbewahrung
- ✓Versicherungsreport auf Knopfdruck für Haftpflicht
Häufige Fragen zu Regalprüfung Pflichten
Kann ich die Regalprüfung selbst durchführen?
Die jährliche Expertenprüfung muss durch eine "befähigte Person" erfolgen. Das kann ein eigener Mitarbeiter sein, wenn dieser nachweislich qualifiziert ist (z.B. durch Schulung und Berufserfahrung). Die wöchentliche Sichtprüfung können Sie durch geschulte Lagermitarbeiter durchführen lassen.
Wie oft muss ich meine Regale prüfen lassen?
Mindestens: 1x jährlich Expertenprüfung + 1x wöchentlich Sichtprüfung. Bei besonders beanspruchten Anlagen (z.B. Hochregallager, intensive Nutzung) können kürzere Intervalle erforderlich sein. Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die konkrete Frequenz.
Was passiert, wenn ich einen Prüftermin verpasse?
Sie befinden sich in einem rechtswidrigen Zustand und riskieren Bußgelder bei Kontrollen. Wichtiger: Bei einem Unfall greift Ihre Betriebshaftpflichtversicherung möglicherweise nicht. Holen Sie versäumte Prüfungen sofort nach und dokumentieren Sie den neuen Turnus.
Wer kontrolliert, ob ich meine Pflichten erfülle?
Kontrollen erfolgen durch: (1) Gewerbeaufsichtsamt (stichprobenartig), (2) Berufsgenossenschaften (bei Betriebsbesuchen), (3) Ihre Versicherung (bei Schadensfällen), (4) Staatsanwaltschaft (bei Unfällen mit Personenschaden). Sie müssen jederzeit Prüfprotokolle vorlegen können.
Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Lager?
Ja, die BetrSichV gilt unabhängig von der Lagergröße. Auch wenn Sie nur 10 Regalfelder haben, müssen diese geprüft werden. Einzige Ausnahme: Reine Büroregale ohne schwere/gefährliche Lasten.
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Befähigte Person für Regalprüfung
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