Befähigte Person für Regalprüfung: Anforderungen & Qualifikation

Die Regalprüfung darf nur durch eine „befähigte Person" durchgeführt werden. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und wie Sie eine befähigte Person bestellen.

Aktualisiert: November 2024Lesezeit: 9 Minuten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Befähigte Person = qualifizierte Person mit Fachkunde für Regalprüfung
  • Anforderungen: Berufsausbildung + Berufserfahrung + zeitnahe Tätigkeit + Schulung
  • Kann eigener Mitarbeiter oder externer Dienstleister sein
  • Schriftliche Bestellung durch Arbeitgeber erforderlich
  • Regelmäßige Fortbildung notwendig (ca. alle 3 Jahre)

Was ist eine befähigte Person?

Definition nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2:

"Befähigte Personen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen."

Anders ausgedrückt: Eine befähigte Person ist kein staatlich geprüfter Sachverständiger, sondern eine qualifizierte Fachkraft, die nachweislich die Kompetenz für die Regalprüfung besitzt.

Befähigte Person vs. Sachverständiger

KriteriumBefähigte PersonSachverständiger
ZulassungDurch Arbeitgeber bestelltStaatlich anerkannt (TÜV, DEKRA, etc.)
QualifikationAusbildung + Erfahrung + SchulungIngenieurstudium + Prüfung
PrüfungsartWiederkehrende PrüfungenAbnahmen, Sonderprüfungen
KostenGünstiger (ggf. eigener MA)Deutlich teurer
Für Regalprüfung✓ AusreichendNicht erforderlich

✓ Wichtig zu wissen

Für die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Regalprüfung ist eine befähigte Person ausreichend. Ein staatlich anerkannter Sachverständiger ist nicht erforderlich und wäre nur unnötig teuer.

Anforderungen nach TRBS 1203

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 konkretisiert die Anforderungen an befähigte Personen. Es müssen 4 Kriterien erfüllt sein:

1. Berufsausbildung

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich ist erforderlich:

  • Technische Ausbildung: z.B. Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Mechatroniker
  • Logistik-Berufe: Fachkraft für Lagerlogistik, Lagermeister
  • Techniker/Meister: Industriemeister Metall, staatl. gepr. Techniker
  • Ingenieure: Maschinenbau, Bauingenieurwesen

2. Berufserfahrung

Praktische Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen oder vergleichbaren Konstruktionen:

  • Mindestdauer: Ca. 1-2 Jahre praktische Tätigkeit (Richtwert)
  • Tätigkeiten: Montage, Wartung, Instandhaltung von Regalen
  • Alternative: Lagerverwaltung mit regelmäßigem Kontakt zu Regalanlagen

3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Die Kenntnisse müssen aktuell sein:

  • Regelmäßige Beschäftigung mit Regalanlagen (nicht länger als 2 Jahre zurückliegend)
  • Bei längerer Pause: Auffrischungsschulung erforderlich

4. Spezielle Fachkenntnisse (Schulung)

Schulung zur befähigten Person für Regalprüfung nach DIN EN 15635:

  • Dauer: Typischerweise 2-3 Tage
  • Inhalte: DIN EN 15635, DGUV 108-007, BetrSichV, Schadensbeurteilung, Prüfmethodik
  • Abschluss: Zertifikat/Teilnahmebescheinigung
  • Anbieter: TÜV, DEKRA, IHK, Schulungsanbieter
  • Kosten: Ca. 500-1.000€ pro Person

Bestellung der befähigten Person

⚠ Wichtig: Schriftliche Bestellung erforderlich

Die Bestellung zur befähigten Person muss schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen. Eine mündliche Beauftragung reicht nicht aus.

Was muss in der Bestellungsurkunde stehen?

Pflichtangaben der Bestellung:

  • 1.Name und Personaldaten der befähigten Person
  • 2.Aufgabenbereich: "Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635"
  • 3.Örtlicher Geltungsbereich: Welche Standorte/Lager
  • 4.Qualifikationsnachweise: Verweis auf Ausbildung, Schulung, Zertifikat
  • 5.Bestellungsdatum
  • 6.Unterschrift des Arbeitgebers/Geschäftsführers

Muster: Bestellungsurkunde

BESTELLUNG ZUR BEFÄHIGTEN PERSON

für die Prüfung von Regalanlagen

Hiermit bestelle ich gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herrn/Frau: [Name, Vorname]
Personalnummer: [Nummer]
Position: [Stelle im Unternehmen]

zur befähigten Person für die

Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635
im Geltungsbereich: [Standort/Lager]

Die befähigte Person verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß TRBS 1203:

  • Berufsausbildung: [z.B. Metallbauer, Lagerlogistik]
  • Berufserfahrung: [Jahre] Jahre im Bereich [Tätigkeit]
  • Schulung: Teilnahme an Schulung "Befähigte Person Regalprüfung" am [Datum] bei [Anbieter]

Die befähigte Person ist verpflichtet, die Prüfungen gewissenhaft durchzuführen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.

_________________

Ort, Datum

_________________

Unterschrift Arbeitgeber/Geschäftsführung

Kenntnisnahme durch die befähigte Person:

_________________

Unterschrift befähigte Person

Intern qualifizieren oder extern beauftragen?

✓ Eigenen Mitarbeiter qualifizieren

Vorteile:

  • +Langfristig günstiger
  • +Kennt die eigenen Anlagen genau
  • +Flexible Terminplanung
  • +Schnelle Reaktion bei Schäden

Nachteile:

  • -Schulungskosten (ca. 500-1.000€)
  • -Arbeitszeit für Prüfungen
  • -Regelmäßige Fortbildung nötig
  • -Betriebsblindheit möglich

✓ Externen Dienstleister beauftragen

Vorteile:

  • +Sofort verfügbar (keine Schulung nötig)
  • +Objektiver Blick von außen
  • +Hohe Expertise durch viele Prüfungen
  • +Haftungsrisiko liegt beim Dienstleister

Nachteile:

  • -Laufende Kosten (ca. 3-10€/Regal)
  • -Terminabhängigkeit
  • -Weniger Flexibilität
  • -Kennt Anlage weniger gut

💡 Empfehlung für verschiedene Unternehmensgrößen

  • Kleine Lager (bis 200 Regale): Externer Dienstleister meist günstiger
  • Mittlere Lager (200-1000 Regale): Eigene befähigte Person oft wirtschaftlicher
  • Große Lager (>1000 Regale): Eigene befähigte Person + digitale Lösung ideal
  • Mehrere Standorte: Kombination aus internen und externen Prüfern

Fortbildungspflicht und Aktualisierung

Regelmäßige Aktualisierung erforderlich

Die Fachkenntnisse einer befähigten Person müssen aktuell gehalten werden. Normen und Vorschriften ändern sich.

  • Empfehlung: Auffrischungsschulung alle 3 Jahre
  • Bei Normänderungen: Sofortige Nachschulung erforderlich
  • Eigenstudium: Fachliteratur, Änderungsdienste verfolgen

Rechte und Pflichten der befähigten Person

Pflichten

  • Gewissenhafte Durchführung der Prüfungen
  • Vollständige und korrekte Dokumentation
  • Unverzügliche Meldung schwerer Mängel
  • Bei akuter Gefahr: Regal sofort sperren
  • Fortbildung und Aktualisierung der Kenntnisse
  • Unabhängigkeit und Objektivität wahren

Rechte

  • Zugang zu allen zu prüfenden Anlagen
  • Ausreichend Zeit für sorgfältige Prüfung
  • Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel
  • Unterstützung durch Arbeitgeber bei Maßnahmen
  • Keine Benachteiligung wegen Mängelmeldungen
  • Weisungsrecht gegenüber Lagermitarbeitern

RegalScan: Unterstützung für befähigte Personen

Erleichtern Sie die Arbeit Ihrer befähigten Person mit digitalen Prüfprotokollen und automatischer Dokumentation.

  • Digitale Checkliste führt durch alle 17 Prüfpunkte
  • Foto-Dokumentation direkt bei Schadenserfassung
  • Ampelsystem-Bewertung per Klick
  • Automatische PDF-Protokolle mit allen Pflichtangaben
  • Zeitersparnis: 2 Minuten statt 15 Minuten pro Regal

Häufige Fragen zur befähigten Person

Kann der Lagerleiter die Regalprüfung selbst durchführen?

Ja, wenn er die Anforderungen erfüllt (technische Ausbildung, Erfahrung, Schulung). Er muss dann aber schriftlich zur befähigten Person bestellt werden. Allein die Position "Lagerleiter" reicht nicht aus.

Brauche ich für jeden Standort eine eigene befähigte Person?

Nein, eine befähigte Person kann mehrere Standorte prüfen. Das muss in der Bestellungsurkunde entsprechend definiert sein. Bei großen Entfernungen sind mehrere befähigte Personen aber praktischer.

Haftet die befähigte Person persönlich bei Unfällen?

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei ordnungsgemäßer Prüfung ist sie über den Arbeitgeber versichert. Die Haupthaftung trägt immer der Betreiber (Organisationspflicht).

Wie lange ist die Bestellung gültig?

Die Bestellung gilt unbefristet, solange die Person die Anforderungen erfüllt (aktuelle Kenntnisse, zeitnahe Tätigkeit, Fortbildung). Bei längerer Pause oder Tätigkeitswechsel muss neu bewertet werden.

Was kostet eine Schulung zur befähigten Person?

Je nach Anbieter zwischen 500€ und 1.000€ für 2-3 Tage Schulung inkl. Zertifikat. Gruppenrabatte sind oft möglich. TÜV und DEKRA sind die bekanntesten Anbieter, aber auch spezialisierte Schulungsunternehmen bieten Kurse an.