Regalprüfung Intervalle: Wie oft müssen Regale geprüft werden?
Die richtigen Prüfintervalle für Ihre Regalanlagen zu kennen ist entscheidend für Sicherheit und Nachweisfähigkeit. Hier erfahren Sie, wie oft Sie prüfen müssen.
Schnelle Antwort:
Experteninspektion höchstens alle 12 Monate + regelmäßige Sichtkontrollen
- →Experteninspektion: In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch eine befähigte Person (EN 15635 9.4.2.3)
- →Sichtkontrolle: Wöchentlich bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die auf einer Risikoanalyse beruhen (EN 15635 9.4.2.2)
- →Bei Bedarf: Sofort nach Unfällen, Anfahrschäden oder Änderungen
Übersicht: Die 3 Arten von Prüfintervallen
Expertenprüfung
Vollständige Prüfung aller 17 Punkte durch befähigte Person
Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle auf offensichtliche Schäden durch Mitarbeiter
Anlassprüfung
Nach Unfällen, Anfahrschäden oder baulichen Änderungen
1. Jährliche Expertenprüfung (Hauptprüfung)
Gesetzliche Grundlage
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 und die DGUV Information 208-061 (Nachfolger der DGUV Regel 108-007) verlangen eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person; DIN EN 15635 9.4.2.3 nennt den Höchstabstand.
Standard-Intervall: 12 Monate (maximal)
Was wird geprüft?
- ✓Alle 17 Prüfpunkte nach DIN EN 15635 (Standsicherheit, Beschädigungen, Verankerung, etc.)
- ✓Bewertung nach Ampelsystem (grün/gelb/rot)
- ✓Dokumentation mit Fotos und Protokoll
- ✓Kennzeichnung mit Prüfplakette
Wann sind kürzere Intervalle erforderlich?
In bestimmten Situationen ist es sinnvoll, häufiger als jährlich prüfen zu lassen. Die folgenden Werte sind betriebliche Empfehlungen, keine Normvorgabe; festgelegt werden sie in der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV):
- ⚠Hochregalanlagen: Norm: alle 12 Monate, rollierend mind. 20 % der Anlage (EN 15635 9.4.3 b); halbjährlich nur als betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe
- ⚠Intensive Nutzung: Häufige Ein-/Auslagerung mit Staplern → 6 Monate (betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe)
- ⚠Schwerlastregale: Traglasten >1000 kg/Fach → 6 Monate (betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe)
- ⚠Aggressive Umgebung: Feuchtigkeit, Chemikalien → quartalsweise
- ⚠Ältere Anlagen: Regale >15 Jahre → halbjährlich
- ⚠Vorschäden: Bei bekannten Schwachstellen → individuell verkürzen
2. Wöchentliche Sichtprüfung
Gesetzliche Anforderung
DIN EN 15635 9.4.2.2 verlangt Sichtkontrollen wöchentlich bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die auf einer Risikoanalyse beruhen. Bei Staplerbetrieb ist mit schädigenden Einflüssen zu rechnen (DGUV Information 208-043).
Frequenz: Wöchentlich als Ausgangspunkt; ein anderer Abstand braucht eine Risikoanalyse
Was wird kontrolliert?
- ○Offensichtliche Verformungen (verbogene Stützen, Traversen)
- ○Anfahrschäden (frische Kratzer, Dellen, abgeplatzte Farbe)
- ○Fehlende oder beschädigte Teile
- ○Lockere Verbindungen oder Schrauben
- ○Überlastung (mehr Gewicht als Lastschild erlaubt)
- ○Schieflage oder Neigung
Wichtig: Dokumentationspflicht
Auch die wöchentliche Sichtprüfung muss dokumentiert werden! Einfache Checkliste ausreichend (Datum, Prüfer, Ergebnis, Maßnahmen).
3. Anlassbezogene Sofortprüfung
Wann ist eine Sofortprüfung erforderlich?
Unabhängig von den regulären Intervallen müssen Sie sofort prüfen lassen bei:
- !Anfahrschäden: Stapler oder Fahrzeug ist gegen Regal gefahren (auch wenn kein Schaden sichtbar ist!)
- !Unfälle: Regal ist teilweise eingestürzt, Ware herabgefallen, Person verletzt
- !Bauliche Änderungen: Umbau, Erweiterung oder Versetzung von Regalteilen
- !Änderung der Nutzung: Höhere Lasten als ursprünglich vorgesehen
- !Außergewöhnliche Ereignisse: Erdbeben, Überschwemmung, Brand in der Nähe
- !Reparaturen: Nach Instandsetzung von Schäden
Sofortmaßnahmen bei Schäden
- 1.Betroffenen Regalbereich sofort sperren und absichern
- 2.Befähigte Person informieren und Prüfung veranlassen
- 3.Schaden dokumentieren (Fotos, Unfallbericht)
- 4.Erst nach positiver Prüfung wieder in Betrieb nehmen
Prüfintervalle nach Regaltyp
| Regaltyp | Expertenprüfung | Sichtprüfung |
|---|---|---|
| Fachbodenregale (leicht) | 12 Monate | Wöchentlich |
| Palettenregale (Standard) | 12 Monate | Wöchentlich |
| Hochregallager | 12 Monate, bei großen Anlagen rollierend mind. 20 % je Jahr (EN 15635 9.4.3 b); kürzer nur als betriebliche Festlegung | Wöchentlich |
| Schwerlastregale (>1t/Fach) | 6 Monate (betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe) | Wöchentlich |
| Kragarmregale | 12 Monate | Wöchentlich |
| Durchlaufregale | 6 Monate (betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe) | Wöchentlich |
| Verschieberegale | 12 Monate | Wöchentlich |
Spalte Sichtprüfung: wöchentlich bzw. in risikobasierten Abständen (EN 15635 9.4.2.2).
Praxistipps: Intervalle richtig umsetzen
✓ Prüfkalender erstellen
Erfassen Sie alle Regalanlagen in einem Prüfplan mit Fälligkeitsdaten. Nutzen Sie Erinnerungsfunktionen (Kalender, Software) um keine Termine zu verpassen.
✓ Gefährdungsbeurteilung durchführen
Bewerten Sie individuell, welche Ihrer Regalanlagen kürzere Intervalle benötigen. Faktoren: Nutzungsintensität, Traglasten, Alter, bisherige Schadensfälle.
✓ Puffer einplanen
Planen Sie Prüfungen nicht auf den letzten Drücker. Wenn die Jahresfrist am 15. Dezember abläuft, vereinbaren Sie den Termin für Anfang Dezember – so haben Sie bei Terminverschiebungen noch Spielraum.
✓ Mitarbeiter schulen
Unterweisen Sie Ihre Lagermitarbeiter, damit diese die wöchentliche Sichtprüfung korrekt durchführen können. Zeigen Sie Beispiele typischer Schäden.
RegalScan erinnert an jeden Prüftermin
Automatische Erinnerungen für jährliche und wöchentliche Prüfungen – individuell für jede Regalanlage.
- ✓Intelligenter Prüfkalender mit E-Mail-Benachrichtigungen
- ✓Automatische Berechnung der nächsten Fälligkeit nach jeder Prüfung
- ✓Individuelle Intervalle pro Regalanlage (z. B. 6 Monate als betriebliche Festlegung)
- ✓Dashboard zeigt überfällige Prüfungen auf einen Blick
Häufige Fragen zu Prüfintervallen
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Sie befinden sich im rechtswidrigen Zustand. Holen Sie die Prüfung sofort nach. Bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder nach Unfällen drohen Bußgelder. Wichtiger: Ihre Betriebshaftpflicht kann bei Schäden die Zahlung verweigern, wenn keine aktuelle Prüfung vorliegt.
Kann ich häufiger als vorgeschrieben prüfen?
Ja, kürzere Intervalle sind immer erlaubt und bei risikobehafteten Anlagen sogar empfehlenswert. Viele Unternehmen lassen Hochregallager halbjährlich prüfen, um das Risiko zu minimieren (betriebliche Empfehlung, keine Normvorgabe).
Wer legt die konkreten Intervalle fest?
Der Arbeitgeber/Betreiber legt die Intervalle auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest. Mindeststandard ist 12 Monate, aber Sie können und müssen bei erhöhtem Risiko kürzere Fristen festlegen. Die befähigte Person kann hierzu beraten.
Muss ich jedes einzelne Regal wöchentlich prüfen?
EN 15635 9.4.2.2 verlangt Sichtkontrollen wöchentlich bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die auf einer Risikoanalyse beruhen. Bei sehr großen Lagern können Sie die Prüfung auf verschiedene Wochentage verteilen, sodass jedes Regal einmal pro Woche geprüft wird.
Gelten dieselben Intervalle nach einer Reparatur?
Nach einer Reparatur muss das Regal durch die befähigte Person geprüft werden, bevor es wieder in Betrieb genommen wird. Danach läuft der normale Prüfturnus weiter (nächste Jahresprüfung 12 Monate nach der letzten regulären Prüfung, nicht nach der Reparaturprüfung).
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