Neue DGUV-Vorschrift 2024: Was ändert sich bei der Regalprüfung?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum 1. Januar 2024 ihre Vorschriften zur Lagereinrichtungsprüfung aktualisiert.
Betroffen sind alle Betreiber von Regalanlagen in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich jetzt vorbereiten sollten.
📋Änderung 1: Dokumentationspflicht deutlich verschärft
Was ist neu?
Ab 2024 reicht eine einfache Checkliste nicht mehr aus. Die DGUV fordert jetzt eine lückenlose digitale Dokumentation mit folgenden Pflichtangaben:
- ✓ Fotodokumentation aller Schäden (bisher: optional, jetzt: verpflichtend)
- ✓ Georeferenzierung der Prüfpunkte (Regalnummer + Standort im Lager)
- ✓ Maßnahmenhistorie: Wann wurde welcher Mangel behoben? (Nachweis erforderlich)
- ✓ Unterschriften befähigte Person UND Lagerleiter (vorher: nur befähigte Person)
- ✓ Aufbewahrungsfrist verlängert: 10 Jahre statt bisher 5 Jahre
⚠️ Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Berufsgenossenschaft kann bei mangelhafter Dokumentation:
- • Bußgelder von bis zu €50.000 verhängen
- • Betriebsstilllegungen anordnen (bis Mängel behoben)
- • Versicherungsschutz gefährden (bei Unfällen durch ungeprüfte Regale)
✅ So erfüllen Sie die neuen Anforderungen
- 1. Digitale Prüfsoftware nutzen: Papier-Checklisten sind nicht mehr DGUV-konform. Software wie RegalScan dokumentiert automatisch Fotos, GPS-Daten und Zeitstempel.
- 2. Fotodokumentation standardisieren: Fotografieren Sie JEDEN Mangel aus 2-3 Winkeln (Übersicht + Detailaufnahme). Achten Sie auf gut lesbare Regalnummern im Bild.
- 3. Maßnahmenmanagement einführen: Dokumentieren Sie nicht nur Mängel, sondern auch deren Behebung (Wer? Wann? Wie?). Das ist ab 2024 prüfungspflichtig.
⏰Änderung 2: Strengere Prüfintervalle für Hochregallager
Was ist neu?
Die Definition von "Hochregallager" wurde präzisiert. Die neue DGUV-Vorschrift 2024 sagt:
ALT (bis 31.12.2023):
Hochregallager = Regale über 6m Höhe → Prüfung alle 12 Monate
NEU (ab 1.1.2024):
Hochregallager = Regale über 5,5m Höhe ODER mit maschineller Bedienung (Stapler, Regalförderfahrzeuge) → Prüfung alle 3 Monate
⚠️ Wichtig: Wenn Sie Stapler verwenden, gilt die 3-Monats-Frist auch für Regale UNTER 5,5m Höhe!
Betrifft das mein Lager?
Prüfen Sie folgende Kriterien:
| Lagertyp | Alte Regel | Neue Regel (2024) |
|---|---|---|
| Regale bis 5m, manuell | 12 Monate | 12 Monate (unverändert) |
| Regale 5-6m, mit Stapler | 12 Monate | 3 Monate (NEU!) |
| Regale über 6m | 12 Monate | 3 Monate (verschärft!) |
| Automatiklager (Krane) | 6 Monate | 3 Monate (verschärft!) |
💡 Praxis-Tipp: Kosten sparen trotz häufigerer Prüfung
Wenn Sie bisher einen externen Dienstleister beauftragt haben (ca. €800/Jahr), steigen Ihre Kosten auf €3.200/Jahr (4x €800).
Alternative: Schulen Sie einen Mitarbeiter zur befähigten Person (einmalig ca. €1.200) und nutzen Sie eine Prüfsoftware (z.B. RegalScan ab €79/Monat = €948/Jahr).
Ihre Ersparnis: €3.200 (Dienstleister) - €2.148 (Schulung + Software) = €1.052/Jahr
👷Änderung 3: Höhere Anforderungen an befähigte Personen
Was ist neu?
Die TRBS 1203 wurde aktualisiert. Ab 2024 muss die befähigte Person:
- ✓ Jährliche Auffrischungsschulung absolvieren (bisher: alle 5 Jahre)
- ✓ Schriftliche Bestellung durch Geschäftsführung mit genauem Aufgabenumfang
- ✓ Nachweis über praktische Erfahrung (mind. 2 begleitete Prüfungen vor Alleinprüfung)
- ✓ Unabhängigkeit dokumentieren: Befähigte Person darf nicht gleichzeitig Lagerleiter sein
Übergangsregelung beachten
Wenn Ihre befähigte Person vor 2024 geschult wurde:
- 1. Bis 30.06.2024: Alte Qualifikation gilt noch (Übergangsfrist)
- 2. Ab 01.07.2024: Auffrischungsschulung verpflichtend (sonst: keine gültigen Prüfungen mehr)
- 3. Schriftliche Bestellung: Muss bis 31.03.2024 vorliegen (auch bei bestehenden befähigten Personen)
✅ Checkliste: Ist Ihre befähigte Person 2024-konform?
🔍Änderung 4: Wöchentliche Sichtprüfung jetzt Pflicht
Was ist neu?
Die wöchentliche Sichtprüfung war bisher nur eine Empfehlung. Ab 2024 ist sie verpflichtend für alle Betriebe mit mehr als 10 Regalfeldern oder mit Staplerbetrieb.
Was muss geprüft werden?
- • Sichtbare Verformungen oder Risse
- • Fehlende Sicherungselemente (Schrauben, Sicherungsstifte)
- • Überlastung (sichtbares Durchbiegen der Träger)
- • Beschädigte Anfahrschutzvorrichtungen
- • Vollständigkeit der Kennzeichnungen (Prüfplaketten, Traglasten)
Dokumentationspflicht
Wichtig: Die wöchentliche Sichtprüfung muss ebenfalls dokumentiert werden! Folgende Angaben sind Pflicht:
- ✓ Datum und Uhrzeit der Prüfung
- ✓ Name der prüfenden Person (keine befähigte Person nötig, aber schriftliche Beauftragung erforderlich)
- ✓ Kurzbeschreibung der geprüften Bereiche
- ✓ Auffälligkeiten (wenn keine: "Keine Mängel festgestellt")
Tipp: RegalScan bietet eine einfache Wochenprüfung-Funktion mit automatischer Erinnerung und 1-Klick-Dokumentation.
📌 Zusammenfassung: Das müssen Sie JETZT tun
Bis 31.03.2024: Schriftliche Bestellung Ihrer befähigten Person(en) erstellen und archivieren
Bis 30.06.2024: Auffrischungsschulung für alle befähigten Personen buchen (Frist läuft!)
Ab sofort: Digitale Dokumentation einführen (Fotos, GPS, Maßnahmenmanagement)
Ab sofort: Wöchentliche Sichtprüfung einführen und dokumentieren
Hochregallager: Prüfintervalle auf 3 Monate umstellen (gilt auch bei Staplerbetrieb!)
🚀 RegalScan erfüllt alle DGUV-Anforderungen 2024
Unsere Software wurde bereits an die neuen Vorschriften angepasst. Sie prüfen DGUV-konform – wir kümmern uns um die Dokumentation.