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Recht & Vorschriften📅 8. November 2024, aktualisiert 16. Oktober 2026⏱️ 7 Min. Lesezeit

DGUV Information 208-061 (2023/2024): Was sich bei der Regalprüfung wirklich geändert hat

Kurz gesagt: Eine „neue DGUV-Vorschrift zum 1. Januar 2024“ mit Übergangsfristen, Fotopflicht oder längeren Aufbewahrungsfristen gibt es nicht.

Geändert hat sich das Regelwerk der DGUV: Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (Ausgabe November 2023, aktualisierte Fassung Juli 2024) ist aus der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ hervorgegangen. Die Prüfpflichten selbst stehen weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung, die Prüfinhalte in DIN EN 15635. Dieser Artikel zeigt, was neu ist und was unverändert gilt.

📘Was neu ist: 208-061 statt 108-007

  • ✓ Neues Dokument: Die DGUV Information 208-061 ersetzt als Bezugsdokument die frühere DGUV Regel 108-007 (1988, Nachdruck 2006). Ältere Prüfprotokolle und Schulungsunterlagen verweisen oft noch auf die 108-007.
  • ✓ Keine festen Fristen: Die 208-061 legt keine Prüffristen fest. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Unternehmer Art und Umfang der Prüfungen, die Prüffristen und die Qualifikation des Prüfpersonals in der Gefährdungsbeurteilung fest (208-061, Kap. 6.1).
  • ✓ Staplerbetrieb: Werden Regale mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen, ist laut 208-061 mit schädigenden Einflüssen zu rechnen. Dann sind wiederkehrende Prüfungen durchzuführen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).
  • ✓ Prüfinhalte: Für Palettenregale verweist die 208-061 auf DIN EN 15635.

⚠️ Was es nicht gibt

  • • keine Übergangsfristen zum 31.03.2024 oder 30.06.2024
  • • keine Fotopflicht für Schäden
  • • keine Verlängerung der Aufbewahrung auf 10 Jahre
  • • keine jährliche Auffrischungspflicht für befähigte Personen
  • • keine neue Höhengrenze von 5,5 m für Hochregallager

📏Was unverändert gilt

ThemaWas giltQuelle
ExperteninspektionDurch eine fachkundige bzw. befähigte Person in Abständen von nicht mehr als 12 MonatenDIN EN 15635 9.4.2.3
SichtkontrollenWöchentlich bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die auf einer Risikoanalyse beruhenDIN EN 15635 9.4.2.2
Kürzere IntervalleZ. B. 3 oder 6 Monate bei intensivem Staplerbetrieb: betriebliche Festlegung aus der Gefährdungsbeurteilung, keine Norm- oder DGUV-Vorgabe§ 3 Abs. 6 BetrSichV; DGUV Information 208-061 Kap. 6.1
AufbewahrungErgebnis aufzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Längere Aufbewahrung ist Praxisempfehlung, keine gesetzliche Frist.§ 14 Abs. 7 BetrSichV
Befähigte PersonBerufsausbildung, praktische Erfahrung über einen angemessenen Zeitraum, zeitnahe berufliche Tätigkeit (Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr) und angemessene Weiterbildung. Feste Jahreswerte nennt die TRBS nicht.TRBS 1203 Abschn. 2.3, 2.4
BußgeldBis 5.000 €; bis 30.000 € nur bei Verstoß gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung§ 22 Abs. 1 BetrSichV i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbSchG; § 25 Abs. 1 Nr. 2a ArbSchG

🏗️Hochregalanlagen: rollierende Experteninspektion

Für automatische und Hochregalanlagen nennt DIN EN 15635 in 9.4.3 b) eine Experteninspektion alle 12 Monate, die mindestens 20 % der Anlage umfasst. Die Inspektion läuft rollierend, sodass die gesamte Anlage innerhalb von 60 Monaten inspiziert ist.

Eine feste Höhengrenze für ein 3-Monats-Intervall nennen weder die Norm noch die DGUV Information. Ob ein kürzeres Intervall sinnvoll ist, entscheiden Sie in der Gefährdungsbeurteilung, etwa bei häufigen Anfahrschäden.

💶Eigene befähigte Person oder Dienstleister?

Die Rechnung hängt von der Zahl der Regalfelder und der Prüfhäufigkeit ab. Beispiel mit den Annahmen des RegalScan-Kostenrechners (5 € je Regalfeld, 150 € Anfahrt je Prüfung, Schulung einmalig 600 €) für 200 Regalfelder und eine Experteninspektion pro Jahr:

  • • Dienstleister: 200 × 5 € + 150 € = 1.150 €/Jahr
  • • Eigene befähigte Person mit RegalScan: 948 €/Jahr (12 × 79 €, Starter, zzgl. USt.), im ersten Jahr zuzüglich 600 € Schulung = 1.548 €

Die Arbeitszeit der eigenen befähigten Person ist nicht eingerechnet. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner durch.

✅Was Sie jetzt tun sollten

  1. 1. Verweise aktualisieren: Ersetzen Sie in Betriebsanweisungen und Prüfvorlagen den Verweis auf die DGUV Regel 108-007 durch die DGUV Information 208-061.
  2. 2. Gefährdungsbeurteilung prüfen: Sind Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation des Prüfpersonals festgelegt und begründet (§ 3 Abs. 6 BetrSichV)?
  3. 3. Sichtkontrollen organisieren: Wöchentlich oder in einem risikobasierten Abstand, mit schriftlichem Bericht (EN 15635 9.4.2.2). Mehr dazu im Ratgeber Prüfintervalle.
  4. 4. Experteninspektion terminieren: Höchstens 12 Monate Abstand, bei Hochregalanlagen rollierend (EN 15635 9.4.2.3, 9.4.3 b).
  5. 5. Befähigte Person benennen: Anforderungen nach TRBS 1203, siehe Ratgeber befähigte Person.

🚀 Regalprüfung digital dokumentieren

RegalScan führt durch die Prüfpunkte nach EN 15635, hält Schäden mit Ampelstufe und Foto fest und erinnert an die nächste Prüfung.