DGUV Information 208-061 (2023/2024): Was sich bei der Regalprüfung wirklich geändert hat
Kurz gesagt: Eine „neue DGUV-Vorschrift zum 1. Januar 2024“ mit Übergangsfristen, Fotopflicht oder längeren Aufbewahrungsfristen gibt es nicht.
Geändert hat sich das Regelwerk der DGUV: Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (Ausgabe November 2023, aktualisierte Fassung Juli 2024) ist aus der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ hervorgegangen. Die Prüfpflichten selbst stehen weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung, die Prüfinhalte in DIN EN 15635. Dieser Artikel zeigt, was neu ist und was unverändert gilt.
📘Was neu ist: 208-061 statt 108-007
- ✓ Neues Dokument: Die DGUV Information 208-061 ersetzt als Bezugsdokument die frühere DGUV Regel 108-007 (1988, Nachdruck 2006). Ältere Prüfprotokolle und Schulungsunterlagen verweisen oft noch auf die 108-007.
- ✓ Keine festen Fristen: Die 208-061 legt keine Prüffristen fest. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Unternehmer Art und Umfang der Prüfungen, die Prüffristen und die Qualifikation des Prüfpersonals in der Gefährdungsbeurteilung fest (208-061, Kap. 6.1).
- ✓ Staplerbetrieb: Werden Regale mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen, ist laut 208-061 mit schädigenden Einflüssen zu rechnen. Dann sind wiederkehrende Prüfungen durchzuführen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).
- ✓ Prüfinhalte: Für Palettenregale verweist die 208-061 auf DIN EN 15635.
⚠️ Was es nicht gibt
- • keine Übergangsfristen zum 31.03.2024 oder 30.06.2024
- • keine Fotopflicht für Schäden
- • keine Verlängerung der Aufbewahrung auf 10 Jahre
- • keine jährliche Auffrischungspflicht für befähigte Personen
- • keine neue Höhengrenze von 5,5 m für Hochregallager
📏Was unverändert gilt
| Thema | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Experteninspektion | Durch eine fachkundige bzw. befähigte Person in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten | DIN EN 15635 9.4.2.3 |
| Sichtkontrollen | Wöchentlich bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die auf einer Risikoanalyse beruhen | DIN EN 15635 9.4.2.2 |
| Kürzere Intervalle | Z. B. 3 oder 6 Monate bei intensivem Staplerbetrieb: betriebliche Festlegung aus der Gefährdungsbeurteilung, keine Norm- oder DGUV-Vorgabe | § 3 Abs. 6 BetrSichV; DGUV Information 208-061 Kap. 6.1 |
| Aufbewahrung | Ergebnis aufzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Längere Aufbewahrung ist Praxisempfehlung, keine gesetzliche Frist. | § 14 Abs. 7 BetrSichV |
| Befähigte Person | Berufsausbildung, praktische Erfahrung über einen angemessenen Zeitraum, zeitnahe berufliche Tätigkeit (Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr) und angemessene Weiterbildung. Feste Jahreswerte nennt die TRBS nicht. | TRBS 1203 Abschn. 2.3, 2.4 |
| Bußgeld | Bis 5.000 €; bis 30.000 € nur bei Verstoß gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung | § 22 Abs. 1 BetrSichV i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbSchG; § 25 Abs. 1 Nr. 2a ArbSchG |
🏗️Hochregalanlagen: rollierende Experteninspektion
Für automatische und Hochregalanlagen nennt DIN EN 15635 in 9.4.3 b) eine Experteninspektion alle 12 Monate, die mindestens 20 % der Anlage umfasst. Die Inspektion läuft rollierend, sodass die gesamte Anlage innerhalb von 60 Monaten inspiziert ist.
Eine feste Höhengrenze für ein 3-Monats-Intervall nennen weder die Norm noch die DGUV Information. Ob ein kürzeres Intervall sinnvoll ist, entscheiden Sie in der Gefährdungsbeurteilung, etwa bei häufigen Anfahrschäden.
💶Eigene befähigte Person oder Dienstleister?
Die Rechnung hängt von der Zahl der Regalfelder und der Prüfhäufigkeit ab. Beispiel mit den Annahmen des RegalScan-Kostenrechners (5 € je Regalfeld, 150 € Anfahrt je Prüfung, Schulung einmalig 600 €) für 200 Regalfelder und eine Experteninspektion pro Jahr:
- • Dienstleister: 200 × 5 € + 150 € = 1.150 €/Jahr
- • Eigene befähigte Person mit RegalScan: 948 €/Jahr (12 × 79 €, Starter, zzgl. USt.), im ersten Jahr zuzüglich 600 € Schulung = 1.548 €
Die Arbeitszeit der eigenen befähigten Person ist nicht eingerechnet. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner durch.
✅Was Sie jetzt tun sollten
- 1. Verweise aktualisieren: Ersetzen Sie in Betriebsanweisungen und Prüfvorlagen den Verweis auf die DGUV Regel 108-007 durch die DGUV Information 208-061.
- 2. Gefährdungsbeurteilung prüfen: Sind Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation des Prüfpersonals festgelegt und begründet (§ 3 Abs. 6 BetrSichV)?
- 3. Sichtkontrollen organisieren: Wöchentlich oder in einem risikobasierten Abstand, mit schriftlichem Bericht (EN 15635 9.4.2.2). Mehr dazu im Ratgeber Prüfintervalle.
- 4. Experteninspektion terminieren: Höchstens 12 Monate Abstand, bei Hochregalanlagen rollierend (EN 15635 9.4.2.3, 9.4.3 b).
- 5. Befähigte Person benennen: Anforderungen nach TRBS 1203, siehe Ratgeber befähigte Person.
🚀 Regalprüfung digital dokumentieren
RegalScan führt durch die Prüfpunkte nach EN 15635, hält Schäden mit Ampelstufe und Foto fest und erinnert an die nächste Prüfung.