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Versicherung bei Regalschaden: Was zahlt die Versicherung?

Regal eingestürzt, Ware beschädigt, Mitarbeiter verletzt? Welche Versicherung greift und welche Nachweise Sie unbedingt brauchen.

⚠️ Kritisch: Versicherung kann Leistung verweigern

Wenn Sie die Prüfpflicht nach DIN EN 15635 nicht einhalten, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung ablehnen oder kürzen!

Das müssen Sie nachweisen können:

  • Regelmäßige Prüfungen (mindestens 1x jährlich)
  • Lückenlose Dokumentation aller Prüfprotokolle
  • Befähigte Person hat Prüfung durchgeführt
  • Dokumentierte Mängelbehebung (bei Schäden)

Welche Versicherung zahlt wann?

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Betriebshaftpflicht

Zahlt bei Schäden an Dritten (Kunden, Besucher, externe Firmen)

Beispiel: Regal stürzt auf Besucher → Personenschaden

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Sachversicherung

Zahlt bei Schäden an eigener Ware und Regalsystemen

Beispiel: Regal bricht zusammen → Ware im Wert von €50.000 zerstört

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Berufsgenossenschaft (BG)

Zahlt bei Mitarbeiter-Verletzungen im Betrieb

Beispiel: Lagerist wird von herabfallender Palette verletzt

7 häufige Schadensfälle und wer zahlt

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1. Regal stürzt ein – Ware zerstört (keine Personen verletzt)

✅ Versicherung zahlt, wenn:

  • • Sachversicherung/Inhaltsversicherung vorhanden
  • • Regelmäßige Prüfung nachweisbar
  • • Schaden nicht grob fahrlässig verursacht

❌ Versicherung verweigert, wenn:

  • Keine Prüfprotokolle vorhanden
  • • Prüfung überfällig (mehr als 12 Monate her)
  • • Bekannter Schaden nicht behoben wurde

💡 Benötigte Nachweise:

Prüfprotokoll der letzten 12 Monate, Fotos vom Schaden, Warenwert-Nachweis (Rechnung/Lieferschein)

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2. Mitarbeiter wird von herabfallender Ware verletzt

✅ BG zahlt Behandlung, wenn:

  • • Arbeitsunfall liegt vor
  • • Unfall wird sofort gemeldet
  • • Unfallbericht erstellt wird

⚠️ ABER: BG prüft Haftung des Unternehmers

  • • War Regalprüfung überfällig? → Regressforderung möglich!
  • • Bekannter Schaden nicht behoben? → Strafverfahren möglich
  • • Keine befähigte Person? → Bußgeld bis €5.000

💡 Wichtig:

Die BG übernimmt zwar die Behandlungskosten, kann aber vom Unternehmer Schadensersatz verlangen, wenn Prüfpflicht verletzt wurde. Kosten: €10.000-€100.000+

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3. Kunde/Besucher wird durch Regaleinsturz verletzt

✅ Betriebshaftpflicht zahlt, wenn:

  • • Betriebshaftpflicht abgeschlossen
  • • Prüfpflicht wurde eingehalten
  • • Schaden nicht absichtlich herbeigeführt

❌ Versicherung zahlt NICHT, wenn:

  • Prüfpflicht nicht eingehalten
  • • Grobe Fahrlässigkeit vorliegt
  • • Sicherheitsvorschriften ignoriert wurden

⚠️ Extrem teuer:

Personenschäden an Dritten können €500.000 - €2 Millionen+ kosten (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung). Ohne Versicherungsschutz müssen Sie privat haften – lebenslang!

4. Regal durch Gabelstapler beschädigt

✅ Versicherung zahlt:

  • • Sachversicherung für Regal-Reparatur
  • • KFZ-Versicherung bei schwerem Schaden
  • • Betriebshaftpflicht (wenn Dienstleister beteiligt)

⚠️ Wichtig nach Anfahrschaden:

  • Sofort Regal sperren (gelbes Band)
  • • Foto dokumentieren
  • Sonderprüfung durch befähigte Person
  • • Bei Nichtbeachtung: Haftung bei Folgeschaden!

💡 Best Practice:

Anfahrschäden in separater Liste dokumentieren + Fotos mit Datum. RegalScan hat dafür eine Schadensdokumentation mit automatischen Erinnerungen zur Reparatur.

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5. Hochregallager: Regal kippt um

✅ Versicherung übernimmt:

  • • Warenschaden (wenn Sachversicherung vorhanden)
  • • Personenschäden (BG bzw. Betriebshaftpflicht)
  • • Regalschaden (Sachversicherung)

❌ Versicherung verweigert oft, weil:

  • Hochregallager: Prüfpflicht alle 3 Monate!
  • • Viele Betriebe prüfen nur 1x/Jahr → Prüfpflicht verletzt
  • • Folge: Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise

⚠️ Hochregallager-Regel:

Bei Regalen über 6 Metern Höhe gilt: Prüfung mindestens alle 3 Monate. Wer nur 1x jährlich prüft, riskiert Versicherungsschutz + Bußgeld bis €25.000.

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6. Brand/Feuer durch defektes Regal (z.B. Funkenflug)

✅ Feuerversicherung zahlt, wenn:

  • • Feuerversicherung abgeschlossen
  • • Brandschutzauflagen eingehalten
  • • Regelmäßige Prüfung dokumentiert

❌ Versicherung kürzt/verweigert, wenn:

  • • Defekt am Regal war bekannt, aber nicht behoben
  • • Prüfpflicht nicht eingehalten
  • • Keine Dokumentation verfügbar

💡 Wichtig:

Nach Brandschaden prüft die Versicherung IMMER die Wartungshistorie. Fehlende Prüfprotokolle können zur Kürzung oder Verweigerung führen.

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7. Überlastung: Regal bricht unter zu hohem Gewicht zusammen

✅ Versicherung zahlt, wenn:

  • • Überlastung nicht vorhersehbar war
  • • Tragfähigkeit war korrekt ausgeschildert (Lastschild vorhanden)
  • • Prüfprotokolle lückenlos vorhanden

❌ Versicherung zahlt NICHT, wenn:

  • Kein Lastschild vorhanden (Pflicht nach DIN EN 15635!)
  • • Überlastung war bekannt und toleriert
  • • Mitarbeiter nicht geschult wurden

💡 Prävention:

Lastschilder an jedem Regal anbringen + Mitarbeiter schulen. Bei Prüfung dokumentieren: "Lastschild vorhanden und lesbar". RegalScan hat dafür eine Checkliste.

📄 Diese Dokumente fordert die Versicherung im Schadensfall

✅ Pflicht-Dokumente (immer erforderlich)

  • 📋

    Prüfprotokolle der letzten 12 Monate

    Lückenlose Dokumentation aller Regalprüfungen. Bei Hochregallager: letzte 4 Quartale (12 Monate).

  • 👤

    Nachweis befähigte Person

    Schulungsnachweis der Person, die die Prüfung durchgeführt hat (Zertifikat, Teilnahmebescheinigung).

  • 📸

    Fotos vom Schadensort

    Dokumentation des Schadens aus mehreren Perspektiven. Zeitstempel wichtig!

  • 🔨

    Mängelbehebungs-Nachweis

    Falls bei vorheriger Prüfung Mängel festgestellt wurden: Nachweis, dass diese behoben wurden.

📌 Zusätzlich hilfreich

  • 📊

    Vollständige Prüfhistorie

    Alle Prüfprotokolle seit Inbetriebnahme des Regals (10 Jahre). Zeigt, dass Sie Sorgfaltspflicht ernst nehmen.

  • 🏷️

    Foto: Lastschild am Regal

    Nachweis, dass Tragfähigkeit ausgeschildert war (besonders bei Überlastungsschäden wichtig).

  • 📝

    Betriebsanweisung für Lagerarbeiten

    Zeigt, dass Mitarbeiter über sichere Lagerung unterwiesen wurden.

  • 🚨

    Schadensmeldung an BG (bei Personenschaden)

    Bei Arbeitsunfällen muss sofort die Berufsgenossenschaft informiert werden.

💡 Mit RegalScan sind Sie immer vorbereitet

Alle Prüfprotokolle, Fotos und Nachweise automatisch archiviert und jederzeit abrufbar. Im Schadensfall alle Dokumente mit einem Klick exportieren.

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💸 Was kostet ein Regalschaden ohne Versicherungsschutz?

📦

Warenschaden

€10.000 - €500.000

je nach Lagergröße

Bei Einsturz eines Hochregallagers können Waren im Wert von mehreren Hunderttausend Euro zerstört werden. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie aus eigener Tasche.

🏥

Personenschaden

€100.000 - €2 Mio.

pro verletzter Person

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, lebenslange Rente bei Berufsunfähigkeit. Bei schweren Verletzungen können Millionenkosten entstehen.

⚖️

Strafen & Bußgelder

€5.000 - €25.000

+ Strafverfahren möglich

Behörden (BG, Gewerbeaufsicht) verhängen Bußgelder bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht. Bei Personenschaden droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

⚠️ Gesamtkosten ohne Versicherungsschutz: bis zu €2,5 Millionen

Im schlimmsten Fall (schwerer Personenschaden + Warenschaden + Strafen) können Kosten entstehen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen.

Häufige Fragen zu Versicherung & Regalschäden

Reicht eine Excel-Liste als Nachweis für die Versicherung?

Theoretisch ja, praktisch ist es riskant. Excel-Listen können nachträglich geändert werden → Versicherung zweifelt an Echtheit. Besser: Digitale Lösung mit Zeitstempel (wie RegalScan) oder mindestens signierte PDF-Protokolle mit Datum.

Was passiert, wenn ich die Prüfung 1 Monat zu spät durchführe?

Die Versicherung kann im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern. Ob 1 Monat oder 6 Monate zu spät – rechtlich haben Sie die Prüfpflicht verletzt. Viele Versicherungen sind bei kurzer Überschreitung kulant, aber es gibt keine Garantie. Besser: Automatische Erinnerungen nutzen (RegalScan bietet das).

Muss ich bei kleinen Schäden (Kratzer) auch ein Protokoll erstellen?

Ja! Auch kleine Schäden müssen dokumentiert werden. Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen Grün (beobachten), Gelb (reparieren), Rot (sofort sperren). Ein "kleiner Kratzer" kann später zum Bruch führen. Wenn Sie ihn nicht dokumentiert haben, sieht es so aus, als hätten Sie nicht ordentlich geprüft.

Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?

10 Jahre nach der letzten Prüfung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV). Bei vorzeitiger Verschrottung des Regals: bis zur Verschrottung + 10 Jahre. Digitale Archivierung (Cloud) ist hier deutlich praktischer als Papier-Ordner.

Ich habe keine befähigte Person. Wer darf dann prüfen?

Nur eine befähigte Person nach DIN EN 15635 darf Regale prüfen. Das erfordert eine 1-2-tägige Schulung (Kosten: ca. €400-800). Alternativ: Externen Dienstleister beauftragen (€3-10 pro Regal). Ohne befähigte Person ist die Prüfung ungültig → kein Versicherungsschutz.

Was ist, wenn ich das Regal nach einem Schaden weiter nutze?

Extrem gefährlich! Ein beschädigtes Regal muss sofort gesperrt werden (rotes Band, Absperrung). Nutzen Sie es weiter und es kommt zu einem Unfall, haften Sie persönlich – auch strafrechtlich. Die Versicherung zahlt definitiv nicht. Kosten: siehe oben (bis zu €2,5 Mio.).

Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz

Mit RegalScan haben Sie alle Nachweise automatisch dokumentiert und jederzeit abrufbar. Im Schadensfall sind Sie in 2 Minuten vorbereitet.