Regal eingestürzt, Ware beschädigt, Mitarbeiter verletzt? Welche Versicherung greift und welche Nachweise Sie unbedingt brauchen.
Wenn Sie die Prüfpflicht nach DIN EN 15635 nicht einhalten, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung ablehnen oder kürzen!
Zahlt bei Schäden an Dritten (Kunden, Besucher, externe Firmen)
Beispiel: Regal stürzt auf Besucher → Personenschaden
Zahlt bei Schäden an eigener Ware und Regalsystemen
Beispiel (fiktiver Beispielwert): Regal bricht zusammen → Ware im Wert von €50.000 zerstört
Zahlt bei Mitarbeiter-Verletzungen im Betrieb
Beispiel: Lagerist wird von herabfallender Palette verletzt
✅ Versicherung zahlt, wenn:
❌ Versicherung verweigert, wenn:
💡 Benötigte Nachweise:
Prüfprotokoll der letzten 12 Monate, Fotos vom Schaden, Warenwert-Nachweis (Rechnung/Lieferschein)
✅ BG zahlt Behandlung, wenn:
⚠️ ABER: BG prüft Haftung des Unternehmers
💡 Wichtig:
Die BG übernimmt zwar die Behandlungskosten, kann aber vom Unternehmer Ersatz verlangen, wenn er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 110 SGB VII) — etwa durch bewusst unterlassene Prüfungen. Kosten (fiktive Beispielwerte): €10.000-€100.000+
✅ Betriebshaftpflicht zahlt, wenn:
❌ Versicherung zahlt NICHT, wenn:
⚠️ Extrem teuer:
Personenschäden an Dritten können €500.000 - €2 Millionen+ kosten (fiktive Beispielwerte; Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung). Ohne Versicherungsschutz trägt das Unternehmen diese Kosten selbst.
✅ Versicherung zahlt:
⚠️ Wichtig nach Anfahrschaden:
💡 Best Practice:
Anfahrschäden in separater Liste dokumentieren + Fotos mit Datum. RegalScan hat dafür eine Schadensdokumentation mit automatischen Erinnerungen zur Reparatur.
✅ Versicherung übernimmt:
❌ Risiko, wenn die Prüffrist überschritten ist:
⚠️ Hochregalanlagen:
Experteninspektion alle 12 Monate über mindestens 20 % der Anlage, rollierend, sodass die gesamte Anlage in 60 Monaten inspiziert ist (EN 15635 9.4.3 b). Ein kürzeres Intervall legen Sie bei Bedarf in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
✅ Feuerversicherung zahlt, wenn:
❌ Versicherung kürzt/verweigert, wenn:
💡 Wichtig:
Nach Brandschaden prüft die Versicherung IMMER die Wartungshistorie. Fehlende Prüfprotokolle können zur Kürzung oder Verweigerung führen.
✅ Versicherung zahlt, wenn:
❌ Versicherung zahlt NICHT, wenn:
💡 Prävention:
Lastschilder an jedem Regal anbringen + Mitarbeiter schulen. Bei Prüfung dokumentieren: "Lastschild vorhanden und lesbar". RegalScan hat dafür eine Checkliste.
Prüfprotokolle der letzten 12 Monate
Lückenlose Dokumentation aller Regalprüfungen. Bei Hochregallager: letzte 4 Quartale (12 Monate).
Nachweis befähigte Person
Schulungsnachweis der Person, die die Prüfung durchgeführt hat (Zertifikat, Teilnahmebescheinigung).
Fotos vom Schadensort
Dokumentation des Schadens aus mehreren Perspektiven. Zeitstempel wichtig!
Mängelbehebungs-Nachweis
Falls bei vorheriger Prüfung Mängel festgestellt wurden: Nachweis, dass diese behoben wurden.
Vollständige Prüfhistorie
Alle Prüfprotokolle seit Inbetriebnahme des Regals. Pflicht ist nur die Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV); eine längere Historie ist Praxisempfehlung und zeigt, dass Sie die Sorgfaltspflicht ernst nehmen.
Foto: Lastschild am Regal
Nachweis, dass Tragfähigkeit ausgeschildert war (besonders bei Überlastungsschäden wichtig).
Betriebsanweisung für Lagerarbeiten
Zeigt, dass Mitarbeiter über sichere Lagerung unterwiesen wurden.
Schadensmeldung an BG (bei Personenschaden)
Bei Arbeitsunfällen muss sofort die Berufsgenossenschaft informiert werden.
Alle Prüfprotokolle, Fotos und Nachweise automatisch archiviert und jederzeit abrufbar. Im Schadensfall alle Dokumente mit einem Klick exportieren.
Live-Demo öffnenDie Beträge in diesem Abschnitt sind fiktive Beispielwerte zur Größenordnung, keine Statistik.
je nach Lagergröße
Bei Einsturz eines Hochregallagers können Waren im Wert von mehreren Hunderttausend Euro zerstört werden. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie aus eigener Tasche.
pro verletzter Person
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, lebenslange Rente bei Berufsunfähigkeit. Bei schweren Verletzungen können Millionenkosten entstehen.
+ Strafverfahren möglich
Bußgeld bis 5.000 € (§ 22 BetrSichV i. V. m. § 25 ArbSchG); bis 30.000 € nur bei Verstoß gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2a ArbSchG). Bei Personenschaden droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
⚠️ Gesamtkosten ohne Versicherungsschutz (fiktiver Beispielwert): bis zu €2,5 Millionen
Im schlimmsten Fall (schwerer Personenschaden + Warenschaden + Strafen) können Kosten entstehen, die die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Theoretisch ja, praktisch ist es riskant. Excel-Listen können nachträglich geändert werden → Versicherung zweifelt an Echtheit. Besser: Digitale Lösung mit Zeitstempel (wie RegalScan) oder mindestens signierte PDF-Protokolle mit Datum.
Rechtlich haben Sie die Prüfpflicht verletzt, ob 1 Monat oder 6 Monate zu spät. Ob und wie der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung leistet oder kürzt, entscheidet er im Einzelfall (§ 28 VVG). Besser: Automatische Erinnerungen nutzen (RegalScan bietet das).
Ja! Auch kleine Schäden müssen dokumentiert werden. Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen Grün (beobachten), Gelb (reparieren), Rot (sofort sperren). Ein "kleiner Kratzer" kann später zum Bruch führen. Wenn Sie ihn nicht dokumentiert haben, sieht es so aus, als hätten Sie nicht ordentlich geprüft.
Pflicht: mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Für die Haftungsabwehr empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung – das ist Praxisempfehlung, keine gesetzliche Frist. Digitale Archivierung ist hier deutlich praktischer als Papier-Ordner.
Nur eine befähigte Person nach DIN EN 15635 darf Regale prüfen. Das erfordert eine 1-2-tägige Schulung (Annahme des RegalScan-Kostenrechners: 600 €, anbieterabhängig). Alternativ: Externen Dienstleister beauftragen (€3-10 pro Regal). Ohne befähigte Person ist die Prüfung nicht normgerecht. Ob und wie der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung leistet oder kürzt, entscheidet er im Einzelfall (§ 28 VVG).
Extrem gefährlich! Ein beschädigtes Regal muss sofort gesperrt werden (rotes Band, Absperrung). Nutzen Sie es weiter und es kommt zu einem Unfall, haften Sie persönlich – auch strafrechtlich. Die Versicherung zahlt definitiv nicht. Kosten: siehe oben (bis zu €2,5 Mio.).
Mit RegalScan haben Sie alle Nachweise automatisch dokumentiert und jederzeit abrufbar.