Warum Versicherungen auf lückenlosen Prüfnachweisen bestehen und was passiert, wenn Sie keine Protokolle vorlegen können.
Wenn Sie die gesetzliche Prüfpflicht nach DIN EN 15635 nicht einhalten, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern oder erheblich kürzen.
Als Lager- bzw. Regalbetreiber haben Sie eine gesetzliche Sorgfaltspflicht. Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie diese erfüllt haben.
Was bedeutet das konkret?
Versicherungen kalkulieren Prämien basierend auf dem Schadensrisiko. Regelmäßige Prüfungen senken das Risiko erheblich.
Statistik:
Betriebe mit dokumentierter Prüfpflicht haben 60% weniger Regalunfälle als Betriebe ohne Prüfung (Quelle: DGUV).
→ Weniger Schäden = niedrigere Versicherungsprämien
Im Versicherungsvertrag ist oft eine "Obliegenheit" festgelegt: Sie müssen Schäden durch Prävention verhindern.
Typische Obliegenheiten:
→ Verstoß gegen Obliegenheit = Versicherung kann Zahlung verweigern (§28 VVG)
Nach einem Schaden prüft die Versicherung: "War der Schaden vermeidbar?" Ohne Prüfprotokoll können Sie nicht nachweisen, dass Sie Sorgfalt walten ließen.
Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer:
Regal stürzt ein → Sie melden den Schaden bei der Versicherung
Versicherung fordert an:
Versicherungsgutachter prüft Schadensort + überprüft Dokumentation → Stellt fest: "Letzte Prüfung war vor 18 Monaten → Prüfpflicht verletzt"
Versicherung schreibt: "Aufgrund Verletzung der Obliegenheitspflicht (fehlende Prüfung) können wir die Leistung nicht erbringen"
→ Sie zahlen den Schaden selbst (€10.000 - €500.000+)
Sachverhalt: Logistikunternehmen, Hochregallager mit 400 Regalen. Regal bricht zusammen, Ware im Wert von €150.000 zerstört. Versicherung fordert Prüfprotokolle an.
Problem: Letzte Prüfung war vor 20 Monaten. Hochregallager müssen alle 3 Monate geprüft werden → 7 Prüfungen verpasst!
Urteil Versicherung:
Leistungsverweigerung. Begründung: "Grobe Fahrlässigkeit durch Missachtung der Prüfpflicht"
Kosten für Unternehmen:
€150.000 Warenschaden + €30.000 Anwaltskosten + €5.000 Bußgeld (Gewerbeaufsicht) = €185.000 Verlust
Sachverhalt: Einzelhandel mit 120 Regalen. Besucher wird von herabfallender Palette verletzt (Schmerzensgeld €80.000).
Nachweis: Unternehmen legt lückenlose Prüfprotokolle vor (letzte Prüfung vor 8 Monaten), Fotos zeigen Zustand vor Unfall, Mängel waren dokumentiert und behoben.
Urteil Versicherung:
Volle Zahlung. Begründung: "Versicherungsnehmer hat Sorgfaltspflicht erfüllt, Unfall war nicht vermeidbar"
Kosten für Unternehmen:
€0 – Versicherung übernimmt alle Kosten (€80.000 Schmerzensgeld + Anwaltskosten)
Sachverhalt: Produktionsbetrieb, Regalschaden €50.000. Unternehmen legt Excel-Liste als Prüfprotokoll vor.
Problem: Excel-Liste kann nachträglich manipuliert werden → Versicherung zweifelt Echtheit an. Keine Fotos, keine Unterschriften, keine Zeitstempel.
Urteil Versicherung:
Kürzung um 50%. Begründung: "Nachweis nicht ausreichend, Mitverschulden durch mangelhafte Dokumentation"
Kosten für Unternehmen:
€25.000 Selbstbeteiligung (50% von €50.000) + €10.000 Anwaltskosten = €35.000 Verlust
💡 Lehre aus diesen Fällen:
Lückenlose, fälschungssichere Dokumentation ist entscheidend. Digitale Lösungen mit Zeitstempel (wie RegalScan) werden von Versicherungen deutlich besser akzeptiert als Excel-Listen oder Papier.
Automatische Prüfprotokolle mit Zeitstempel, Foto-Dokumentation, 10-Jahres-Archiv und Export-Funktion für Versicherungen. Rechtssichere Dokumentation nach DIN EN 15635.
Jetzt 30 Tage kostenlos testenNein, nicht automatisch. Die Versicherung muss nachweisen, dass der Schaden durch die fehlende Prüfung entstanden ist (Kausalzusammenhang). Aber: In der Praxis ist das für Versicherungen meist einfach zu argumentieren. Besser: Risiko gar nicht erst eingehen und Prüfpflicht einhalten.
Rechtlich ist die Prüfpflicht verletzt – egal ob 1 Monat oder 6 Monate. Die Versicherung kann (muss aber nicht) die Leistung kürzen. Viele Versicherungen zeigen Kulanz bei kurzer Verzögerung, aber es gibt keine Garantie. Besser: Automatische Erinnerungen nutzen (RegalScan bietet das).
Nein, nur im Schadensfall fordert die Versicherung Nachweise an. Aber: Einige Versicherungen bieten Prämienrabatte, wenn Sie regelmäßig Prüfprotokolle vorlegen (z.B. 5-10% Ersparnis). Lohnt sich bei großen Betrieben!
Ja, wenn sie vollständig und lesbar sind. Aber: Handschriftliche Protokolle sind anfälliger für Zweifel (Datum nachträglich geändert?). Digitale Protokolle mit Zeitstempel und Fotos werden deutlich besser akzeptiert und sind fälschungssicherer.
Sie müssen eine neue befähigte Person schulen lassen (Kosten: ca. €400-800, Dauer: 1-2 Tage). Bis dahin können Sie keinen Versicherungsnachweis erbringen. Tipp: Immer mindestens 2 befähigte Personen im Unternehmen haben (Redundanz bei Krankheit/Kündigung).
Mit RegalScan erstellen Sie fälschungssichere Prüfprotokolle, die von jeder Versicherung akzeptiert werden.