Alle Antworten zur Regalprüfung nach DIN EN 15635. Sortiert nach Thema.
Die DIN EN 15635 ist die europäische Norm für die Inspektion von Lagerregalen. Sie schreibt vor, dass Regale mindestens 1× jährlich von einer befähigten Person auf Schäden geprüft werden müssen. Ziel: Unfälle durch einstürzende Regale verhindern.
Jeder Betreiber von Lagerregalen ist gesetzlich verpflichtet (Betriebssicherheitsverordnung §10). Das betrifft:
Konsequenzen können gravierend sein: Bußgelder bis €25.000 (bei Hochregallagern), Versicherung zahlt nicht im Schadensfall, Strafverfahren bei Personenschäden, Produktionsstilllegung durch Behörden möglich.
Standard-Regel:
Zusätzlich: Wöchentliche Sichtkontrollen durch Mitarbeiter (informell, kein Protokoll nötig).
Eine befähigte Person ist ein Mitarbeiter, der durch eine 1-2-tägige Schulung qualifiziert wurde, Regale nach DIN EN 15635 zu prüfen. Kosten: ca. €400-800. Die Schulung muss alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden. Alternativ: Externen Sachverständigen beauftragen.
Ja, 10 Jahre lang (Betriebssicherheitsverordnung). Die Protokolle müssen bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder im Schadensfall für die Versicherung vorgelegt werden können.
Externe Prüfer berechnen typischerweise €3-10 pro Regal + Anfahrtskosten (€100-300). Beispiel:
100 Regale × €5 + €150 Anfahrt = €650 pro Prüfung
Bei Hochregallager (4× pro Jahr): €2.600/Jahr
Mit eigener befähigter Person:
→ Ab ca. 150 Regalen günstiger als Dienstleister
Theoretisch ja, aber nicht empfehlenswert. Excel-Listen können nachträglich geändert werden → Versicherungen zweifeln oft an der Echtheit. Besser: Digitale Lösung mit unveränderlichem Zeitstempel (wie RegalScan) oder mindestens signierte PDF-Protokolle.
Die befähigte Person prüft:
Abhängig von Regalanzahl und Methode:
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Fotos dienen als Beweis im Schadensfall und helfen der Versicherung bei der Einschätzung. RegalScan ordnet Fotos automatisch den Regalen zu (mit Zeitstempel).
In den meisten Fällen nein oder nur teilweise. Versicherungen können die Zahlung verweigern, wenn Sie die gesetzliche Prüfpflicht nicht eingehalten haben (Obliegenheitspflichtverletzung nach VVG §28). Siehe: Versicherung & Prüfpflicht
Typischerweise:
Ja, als Geschäftsführer oder Betriebsverantwortlicher können Sie persönlich haftbar gemacht werden, wenn Sie die Prüfpflicht nicht eingehalten haben. Bei schweren Personenschäden droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
RegalScan ist eine digitale Softwarelösung für Regalprüfung. Sie drucken QR-Codes aus und kleben sie an Ihre Regale. Bei der Prüfung scannen Sie den QR-Code mit dem Smartphone, dokumentieren den Zustand und machen Fotos. Das Prüfprotokoll wird automatisch erstellt und in der Cloud archiviert (10 Jahre).
Ja! Die Mobile App hat einen Offline-Modus. Sie können die Prüfung komplett ohne Internetverbindung durchführen (z.B. im Keller). Sobald Sie wieder online sind, synchronisiert die App automatisch alle Daten.
Ja, zu 100%. Alle Daten werden in Deutschland gehostet (Frankfurt), verschlüsselt übertragen (SSL) und DSGVO-konform gespeichert. Sie können jederzeit Ihre Daten exportieren oder löschen lassen.
€79 pro Standort/Monat (€948/Jahr). Das beinhaltet: Unbegrenzt viele Regale, unbegrenzt viele Prüfungen, automatische Erinnerungen, 10-Jahres-Archiv, Foto-Speicher, Export-Funktion, Support. 30 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.
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